Verpackungsmaterial und Batterien

1) Uli Ludwig Computer ist als Vertreiber gem. § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, sich einem flächendeckenden System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV anzuschließen. Dieser Verpflichtung ist Uli Ludwig Computer nachgekommen. Die von Uli Ludwig Computer versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller daher selber in einem nach § 6 Abs.3 VerpackV entsprechenden sog. Dualen System (z.B. „Grüner Punkt“ etc.) entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an Uli Ludwig Computer zurückzugeben.

 

2) Gemäß §§ 17, 18 BattG weisen wir ausdrücklich darauf hin,

 

a) dass an der Verkaufsstelle (unser Versandlager) eine unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für Batterien, Akkus etc. besteht. Sie können die Batterien zu uns zurücksenden, die Rücknahme und die anschließende umweltgerechte Entsorgung sind für Sie kostenfrei. Wenn Sie uns die Batterien zurück senden, achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung, Ihre Versandkosten können wir leider nicht übernehmen. Wir sind nur verpflichtet, die Batterien zurückzunehmen und eine sachgerechte Entsorgung zuzuführen, die bei uns erworben wurden oder sonst unserem Sortiment entsprechen. Batterien, die an uns gesendet werden, die nicht unserem Sortiment entsprechen, werden wir auf Ihre Kosten zurücksenden.

 

b) dass Sie als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind. Es ist nicht entscheidend, wo Sie die Batterien zurückgeben; Sie können die Batterien auch im örtlichen Handel oder an einer öffentlichen Sammelstelle (z.B. kommunale Sammeleinrichtung) zurückgeben. Keinesfalls dürfen Sie jedoch Batterien, Akkus etc. mit dem normalen Hausmüll entsorgen. Für eine solche Entsorgung können Ihnen empfindliche Bußgelder auferlegt werden.

 

c) dass das oben gezeigte Symbol bedeutet, dass eine Entsorgung über den Hausmüll oder sonstigen Zivilisationsabfall (z.B. öffentliche Mülltonnen etc.) verboten ist. Batterien und Akkus etc. sind einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen und an einer Rückgabestelle abzugeben.

 

3) Auf einigen Batterien sind zusätzlich chemische Zeichen entweder "Hg" (Quecksilber), "Cd" (Cadmium), "Pb" (Blei) aufgebracht. Diese Kennzeichnung erfolgt, wenn bestimmte Grenzwerte dieser chemischen Stoffe gem. BattG überschritten sind (§ 17 Abs. 3 BattG).

 

4) Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den der Warenlieferung beiliegenden Informationen und/oder den Hinweisen der Hersteller in den jeweiligen Bedienungsanleitungen bzw. Produktinformationen.

 

5) Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet auf den Webseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder den Seiten des "Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien - GRS".