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| Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen der Firma Uli Ludwig Allgemeine Geschäftsbedingungen im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Kaufverträge von Uli Ludwig (im nachfolgenden Verkäufer genannt) im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern. (2) Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung in Ergänzung des geltenden Rechts für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. (3) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. § 2 Vertragsschluss (1) Ist ein Käufer an einem Vertragsschluss interessiert, so kann er unter Verwendung des Bestellformulars im Onlineshop ein verbindliches Angebot an den Verkäufer senden. (2) Der Verkäufer nimmt das Angebot durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung an. § 3 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand ist die Lieferung der bestellten Hardware samt darauf befindlicher Standardsoftware. Sofern gebrauchte Hardware Vertragsgegenstand ist, so hat diese möglicherweise bereits die allgemein übliche Einsatzdauer eines solchen Kaufgegenstandes überschritten. (2) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Dokumentation, Bedienungsanleitung, Datenblätter oder ähnliches in Hinblick auf den Kaufgegenstand zu liefern. § 4 Software Soweit der Kaufgegenstand Software enthält, überträgt der Verkäufer dem Käufer hieran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang, in dem dieses Nutzungsrecht dem Verkäufer zusteht. § 5 Preise, Zahlung (1) Die Preise in den Angeboten verstehen sich als Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versandkosten. (2) Akzeptierte Zahlungsarten sind die Zahlung mittels Paypal, Barzahlung bei Abholung, Nachnahme oder Vorabüberweisung. § 6 Aufrechnung Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.§ 7 Gefahrübergang (1) Bei Versandlieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes (auch bei frachtfreier Lieferung) auf den Käufer über, wenn die Ware zum Versand gebracht ist. (2) Bei Selbstabholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe auf den Käufer über. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer diese als abholbereit gemeldet hat und der Käufer diese nicht zum vereinbarten Liefertermin abholt. § 8 Gewährleistung, Haftung (1) Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung, versteckte Mängel nach deren Entdeckung innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, anzuzeigen. (2) Der Verkäufer haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Bei dem Verkauf von Gebrauchtware ist die Gewährleistung im Übrigen ausgeschlossen. (3) Im Falle einer groben Pflichtverletzung haftet der Verwender nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Im Falle einer Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit nach Abs. 1 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters, der leitenden Angestellten oder der Erfüllungsgehilfen des Verwenders. (4) Vertragswesentliche Pflicht des Verwenders im Sinne des Absatz 1 sind Pflichten, deren Erfüllung notwendig ist, um das Ziel des Vertrages zu erreichen. § 9 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). (2) Sofern im Falle einer Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Käufer bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung hervorgehenden Forderungen in Höhe des geschuldeten Betrages an den Verkäufer ab. (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. (2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. (3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. (4) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. |
Uli Ludwig Inhaber Office Wasgaustr. 6 65929 Frankfurt am Main Fon (0 69) 30 03 81 63 Fax (0 69) 30 06 78 31 Mobil (01 63) 55 39 05 5 uludwig@uli-ludwig.de |
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